Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden mit dem Übersetzerbüro Jana Sommerfeld abgeschlossenen Vertrages. Die Übersetzerin (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner (nachfolgend Auftraggeber genannt) sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie sie zuvor ausdrücklich anerkannt hat; ein Anerkenntnis ist ausgeschlossen soweit sie den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen.

Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann seinerseits nur in schriftlicher Form abbedungen werden.

2. Zustandekommen des Vertrags

a. Bei Übersetzungsleistungen

Durch Unterzeichnung einer schriftlichen Auftragsbestätigung auf der Grundlage eines von der Auftragnehmerin an den Auftraggeber übermittelten Angebots kommt der Vertrag zustande. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von der Auftragnehmerin zuvor schriftlich bestätigt worden sind.

Der Auftraggeber verpflichtet sich mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z.B. ob sie nur der Information, der Veröffentlichung und Werbung, für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Übersetzer von Bedeutung ist. Wird der Zweck einer Übersetzung der Auftragnehmerin nicht bekannt gegeben, so hat die Auftrag­nehmerin nach ihrem besten Wissen zum Zwecke der Information den Auftrag auszuführen.

Die Auftragnehmerin behält sich auch nach Vertragsschluss vor, Texte mit strafbaren Inhalten und solche, die gegen die guten Sitten verstoßen, zurückzuweisen. Im Übrigen kann der Text bei Vorliegen besonderer Umstände zurückgewiesen werden, die eine Bearbeitung des Textes unzumutbar erscheinen lassen.

b. Bei Sprachunterricht

Mit der Anmeldung des Teilnehmers und der Annahme / Bestätigung der Anmeldung durch die Auftragnehmerin kommt der Vertrag zustande. Die Dauer des Unterrichtsverhältnisses ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Unterricht bzw. Kurs. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen den Inhalt des Unterrichts abzuändern sowie Kurse aus organisatorischen oder ähnlichen Gründen zu verlegen oder abzusagen.

3. Angebote und Preise

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Sie können den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden. Die Preise gelten in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Besondere Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet.

a. Übersetzungsleistungen

Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile zählt max. 55 Anschläge inkl. Leerzeichen. Angefangene Zeilen von mehr als 30 Anschlägen gelten als volle Zeilen. Es wird ein Mindestsatz von 15,00 Euro berechnet, falls der vereinbarte Zeilenpreis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt.

Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Auch zusätzlicher Zeitaufwand für das Öffnen von Dateien, die der Auftraggeber der Auftragnehmerin zur Verfügung stellt, wird nach Aufwand oder Vereinbarung gesondert abgerechnet.

b. Sprachunterricht

Soweit schriftlich nichts anderes angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Sprachkursleistungen als Preise pro Sprachkurseinheit. Kursmaterialien sind von den Teilnehmern selbst zu zahlen.

4. Ausführung, Nachbesserung und Lieferfristen

a. Qualität

Die Übersetzungsdienstleistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Insbesondere achtet die Auftragnehmerin auf die sachliche und kulturelle Richtigkeit und Genauigkeit, die korrekte und konsistente Verwendung der vorgegebenen Terminologie bzw. geeigneter Standardterminologie, sowie auf sprachliche Korrektheit gemäß geltender Grammatik- und Rechtschreibregeln.

b. Mitwirkung Dritter

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen. In diesem Fall hat die Auftragnehmerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit gemäß Ziffer 7 a dieser AGB verpflichten.

c. Prüfungsfrist und Abnahme

Die Qualität der Übersetzungen entspricht den marktüblichen Qualitätsnormen für Übersetzungen. Der Auftraggeber prüft vor der Vervielfältigung oder Veröffentlichung die von der Auftragnehmerin gelieferten Übersetzungen. Soweit innerhalb von 14 Tagen keine offensichtlichen Mängel durch ausdrückliche schriftliche Erklärung angezeigt werden, gilt die Übersetzung als abgenommen. Insoweit vereinbaren die Auftragnehmerin und der Auftraggeber in Abweichung von der gesetzlichen Regelung, dass Schweigen als Abnahme gilt.

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich gegenüber Verbrauchern auf diese Folge bei Beginn der oben genannten Frist hinzuweisen. Die Prüfungsfrist beginnt mit dem Eingang der Übersetzungsleistung beim Auftraggeber, d.h. drei Tage nach Aufgabe der Übersetzungsleistung zur Post.

d. Nachbesserung

Bei Feststellung von Mängeln behält sich die Auftragnehmerin das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf eine Beseitigung von in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter Erläuterung der Qualitätsmängel schriftlich geltend gemacht werden. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachholung zu gewähren. Beseitigt die Auftragnehmerin die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Beseitigung ab oder ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, so bleiben dem Auftraggeber das Recht auf Selbstvornahme, Minderung oder Rücktritt. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn die Mängel nach dem zweiten Nachbesserungsversuch noch nicht beseitigt sind. Verweigert der Auftraggeber die Mängelbeseitigung bzw. Nachholung, so ist die Auftragnehmerin von der Mängelhaftung befreit. Ansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin wegen mangelhafter Über­setzungsleistung verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit Abnahme der Übersetzung. Mängel in der Übersetzung, die auf fehlerhafte oder unvollständige Vorlagen zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin. Sie ist ebenso wenig für sprachliche Ungenauigkeiten verantwortlich, die sich aus fehlendem Kontext ergeben.

e. Die Lieferfristen und Vertragsstrafe mit Dritten

Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und sind grundsätzlich als voraussichtliche Liefertermine zu verstehen. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Die Auftragnehmerin wird nach besten Kräften versuchen, einen vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Sollte eine unvermeidbare und unverschuldete Lieferverzögerung (z. B. aufgrund unerwartetem Umfang, Krankheit etc.) absehbar sein, wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber umgehend von der Verzögerung in Kenntnis setzen. Ist die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höhere Gewalt zurückzuführen, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder eine angemessene Nachfrist, die auszuhandeln ist, zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Hat der Auftraggeber seinerseits mit Dritten Vertragsstrafen vereinbart, ist er verpflichtet, die Auftragnehmerin darüber vor Vertragsschluss zu informieren. Ohne eine derartige Benachrichtigung sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin aus diesem Rechtsgrund ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen.

5. Leistungen des Auftraggebers

a. Unterlagen

Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Dienstleistung der Auftragnehmerin notwendig sind (z. B. Glossare des Auftraggebers, Terminologie, Ab­bildungen, Zeichnungen, Schriften), hat der Auftraggeber unaufgefordert und unver­züglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzen auf Datenträger, Anzahl der Ausfertigungen, Layout etc). Fehler und Zeitverzögerungen, die aus der Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

b. Rechte Dritter

Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden An­sprüchen Dritter stellt er die Auftragnehmerin frei.

6. Zahlungsbedingungen

a. Vergütung

Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die vereinbarten Leistungen zu ihren jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen in Rechnung. Die Auftragnehmerin ist Kleinunternehmerin und auf der Grundlage von § 19 UStG berechtigt, auf die Erhebung der Umsatzsteuer zu verzichten.

b. Eilaufträge

Für Eilaufträge, Wochenendarbeit oder die Erstellung einer Terminologie (Aufträge, die eines besonderen zeitlichen und / oder verwaltungstechnischen Aufwands bedürfen und nicht innerhalb der gewöhnlichen Lieferfristen erfolgen sollen) wird ein Aufschlag entsprechend der geltenden Gebühren nach Ziffer 3 a dieser AGB berechnet. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber schriftlich über das Vorliegen eines Eilauftrags und die Höhe des Zuschlags.

c. Mindestgebühr

Für Aufträge, deren Nettoauftragswert pro Sprache unter € 15,00 liegt, wird zur Deckung des Verwaltungsaufwands eine Mindestgebühr von € 15,00 pro Sprache berechnet.

d. Änderung oder Kündigung des Auftrags

Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen oder dergleichen ändert und / oder frei kündigt, hat die Auftragnehmerin Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzgl. ersparter Aufwendungen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund wegen einer schwerwiegenden Pflichtverletzung durch die Auftragnehmerin bleibt hiervon unberührt. Der Abzug für ersparte Aufwendungen wird hiermit auf 50 % der vereinbarten Vergütung begrenzt, ohne das es eines konkreten Nachweises durch die Auftragnehmerin bedarf. Dem Auftraggeber wird gestattet nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden oder die Auftragnehmerin durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft etwas erworben hat oder dies böswillig unterlassen hat.

e. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Zahlung erfolgt, soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsstellung.

7. Weitere Absprachen

a. Verschwiegenheit

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sämtliche ihr überlassenen Unterlagen, Softwaresysteme, Dokumente und Informationen für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren, sowie über deren Inhalt Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitsvereinbarung umfasst nicht solche Daten, die sich zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung bereits im Besitz der Auftragnehmerin befinden, ihr von dritter Seite ohne Bruch der Verschwiegenheitsvereinbarung zur Verfügung gestellt wurden oder bereits offenkundig sind.

b. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund nur, falls sie eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgt die Verletzung einer Kardinalpflicht durch die Auftragnehmerin nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, also fahrlässig, so ist die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss bzw. diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Haftung der Auftragnehmerin für Beschädigung bzw. Verlust der von dem Auftraggeber der Auftragnehmerin übergebenen Texte im Falle von Naturereignissen (Sturm, Wasser, Feuer), höhere Gewalt (Einbruch, Netz-, Server-, Verbindungs-, Übertragungsfehler, sonstige Störungen der EDV) usw. ist ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spammail oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. Die EDV-Anlagen der Auftragnehmerin werden regelmäßig auf derartige Viren und Daten überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per eMail oder andere Fernübertragungen ist der Auftraggeber für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zu­ständig. Die elektronische Übertragung erfolgt auf die Verantwortung des Auftraggebers. Eine Haftung der Auftragnehmerin für Schäden im Zusammenhang mit der elektronischen Übertragung (z.B. schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Texte und Dateien) ist ausgeschlossen.

c. Nutzungsrecht

Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung das Nutzungsrecht an allen von der Auftragnehmerin im Rahmen dieses Vertrages gefertigten Arbeiten. Die Auftragnehmerin hat das Recht, auf allen Vervielfältigungen und Veröffentlichungen von Übersetzungsleistungen als Übersetzerin mit ihrem Namen genannt zu werden. Die Übersetzungen sind geistiges Eigentum der Auftragnehmerin. Die Mehrfachverwendung (als Aushang, Rundschreiben Formular durch Druck und Vervielfältigung, etc.) darf nur mit ihrer Zustimmung erfolgen.

d. Mahnungen, Anfechtungen

Mahnungen, Fristsetzungen sowie Anfechtungserklärungen bedürfen der Schriftform.

8. Schlussbestimmungen

a. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung diese Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

b. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Lübeck.

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